im Format Pressemitteilung Nr. 7/2022
Die Landwirtschaftliche Rentenbank wird in Kürze erneut Einladungen zur Antragstellung an die landwirtschaftlichen Unternehmen versenden. Dabei werden die Interessenbekundungen von Ende April 2021 und die daraus resultierende Reihung genutzt. Hierfür stehen aktuell 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Förderfähig sind:
- moderne Maschinen und Geräte zur exakten Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung, soweit sie in einer Positivliste aufgeführt sind,
- bauliche Anlagen zur Erweiterung der Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger und Kleinanlagen (auch mobile) zur Gülleseparierung sowie hiermit in direktem Zusammenhang stehende Planungs- und Beratungsleistungen.
Sobald der Haushalt für 2022 durch den neuen Bundestag beschlossen ist, was voraussichtlich Mitte 2022 der Fall sein dürfte, wird die Landwirtschaftliche Rentenbank ein neues Interessenbekundungsverfahren starten. An diesem können sich alle an einer Förderung interessierten Unternehmen beteiligen. Die Rentenbank wird alle relevanten Informationen hierzu rechtzeitig auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellen.
Für das Investitionsprogramm Landwirtschaft stehen in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 816 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm ist bisher sehr erfolgreich verlaufen. Es sind bereits über 6.800 Bewilligungen mit einem Zuschussvolumen von rund 240 Millionen Euro erteilt worden. Über 140 Millionen Euro wurden bisher an die Zuwendungsempfänger ausgezahlt. Dies gelang, obwohl auch die Landtechnikindustrie Corona-bedingt mit Lieferschwierigkeiten zu kämpfen hat.
Aktuell haben noch rd. 6.500 Unternehmen, die ihr Interesse an einer Förderung bekundet haben, in 2021 keine Einladung zur Antragstellung erhalten, da die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft waren.
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